für deutsche Verbraucher
Befreiung von der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer 2023 (JStG2022 – Art. 9 § 12 Abs. 3 UStG) für Photovoltaikanlagen
Unsere Bundesregierung hat zum 01. Januar 2023 ein Gesetz beschlossen, welches Verbrauchern / Privatkunden den Kauf von Photovoltaikanlagen (PVA) vergünstigt. Es geht dabei um die Reduzierung des Mehrwertsteuer- bzw. Umsatzsteuersatzes auf 0%.
- In diesem Angebot wird davon ausgegangen, dass Sie berechtigt sind, das angebotene Produkt zu einem reduzierten MwSt.-Satz von 0% zu erwerben. Gemäß § 12 Abs. 3 UStG reduziert sich die MwSt. auf 0% bei Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird.
Diese Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird. Preise inkl. 0% MwSt. zzgl. Versandkosten. Bei Geschäftskunden behalten wir uns vor, die MwSt. in Höhe von 19% nachzufordern. - Der Kunde/Die Kundin füllt dann dieses Formular aus.
- Das ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie dann bitte an steuer2023@dialenso.de.
- Für den Ablauf Ihrer Bestellung ist zu beachten, dass es sich hier ausschließlich um Produkte für Ihre PV-Anlage handeln muss. Das BMF hat diese seit dem 01.01.2023 dem Nullsteuersatz unterliegenden „wesentlichen Komponenten“ definiert. Dazu gehören im Wesentlichen: Stromspeicher und Batterien, Solarmodule, Dachhalterung, Einspeisesteckdose (sog. Wieland-Steckdose), Wechselrichter und andere elektronische Steuerungskomponenten, Komplettpakete aus oben genannten Teilen, Funk-Rundsteuerungsempfänger, Backup Box und der Notstromversorgung dienende Einrichtung. Die für die Steuerbefreiung infrage kommenden Produkte sind in unserem Shop mit Nettopreisen ausgewiesen.
Artikel, die für eine PV-Anlage verwendet werden können, jedoch auch anderweitig verwendbar sind – z.Bsp. Kabel, Klemmen, Schrauben, Nägel oder sonstige für die PV-Anlage notwendigen Bestandteile oder andere Waren bestellen Sie bitte separat – diese Artikel sind Zubehör und unterliegen nicht der Umsatzsteuerbefreiung. Sie gelten (lt. Gesetzgeber) nicht als wesentliche Komponenten der Anlage – auch wenn sie für die Installation notwendig sind. - Da es sich hier um ein deutsches Gesetz handelt, gehen wir davon aus, dass Sie als Kunde/Kundin ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben müssen – insofern ist eine Befreiung von der Zahlung der USt innerhalb der EU an Privatkunden nicht möglich.
Wir bitten Sie, zu beachten, dass eine Befreiung von der Umsatzsteuer nur erfolgen kann, wenn mit Ihrer Bestellung und dem ausgefüllten PDF-Dokument alle Bedingungen erfüllt sind.
Da es sich hier um ein deutsches Gesetz für Verbraucher handelt, gilt der Erlass für Lieferung, Montage und Betrieb in bzw. nach Deutschland und somit für alle Käufe mit Liefer- und Rechnungsadresse in Deutschland. Ein Verkauf mit 0% Umsatzsteuer in andere Länder ist nicht möglich.